In aller Kürze

Webseite zum Beschäftigungsbonus

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Unternehmen, die ab dem 1. 7. 2017 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, können einen Zuschuss zu den Lohnnebenkosten über die Dauer von bis zu drei Jahren und in Höhe von 50 % erhalten (siehe dazu bereits Lindmayr in ARD 6539/5/2017 sowie die Regierungsvorlage zur gesetzlichen Grundlage in ARD 6549/1/2017; die Beschlussfassung im Nationalrat erfolgte am 29. 6. 2017). Informationen zum Beschäftigungsbonus sind unter www.beschaeftigungsbonus.at zu finden, wie zB die offizielle Richtlinie zum Beschäftigungsbonus und rechts oben im Bereich "Fragen & Antworten" die FAQs zur Antragstellung, Abrechnung und zur Auszahlung des Beschäftigungsbonus. Die Richtlinie und der Fragen-Antworten-Katalog stehen ebenso wie eine Liste jener Unternehmen, die von der Statistik Austria als staatliche Einheiten mit der Kennung S.13 klassifiziert werden und daher von der Förderung grundsätzlich ausgenommen sind, auch zum Download zur Verfügung.

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Artikel-Nr.
ARD 6555/1/2017

06.07.2017
Heft 6555/2017