Buchhaltung und Bilanzierung

Wechsel des Wirtschaftsjahres - bilanzielle Konsequenzen

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Ein Unternehmer beabsichtigt Anfang 1997 aus wirtschaftlichen Gründen den Wechsel des Wirtschaftsjahres vom Kalenderjahr auf den 31. März. Der Gewinn des Jahres 1997 würde vor Abschreibung ohne Wechsel des Bilanzstichtages 32 Mio öS betragen, aufgrund des Wechsels beträgt er 8 Mio, die Ganzjahresabschreibung würde 20 Mio öS betragen. Welche steuerlichen Folgen hat ein derartiger Wechsel des Bilanzstichtages?

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RWZ 1997, 17

20.01.1997
Heft 1/1997
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.