Buchhaltung und Bilanzierung

Wechsel des Wirtschaftsjahres - bilanzielle Konsequenzen

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Ein Unternehmer beabsichtigt Anfang 1997 aus wirtschaftlichen Gründen den Wechsel des Wirtschaftsjahres vom Kalenderjahr auf den 31. März. Der Gewinn des Jahres 1997 würde vor Abschreibung ohne Wechsel des Bilanzstichtages 32 Mio öS betragen, aufgrund des Wechsels beträgt er 8 Mio, die Ganzjahresabschreibung würde 20 Mio öS betragen. Welche steuerlichen Folgen hat ein derartiger Wechsel des Bilanzstichtages?

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Artikel-Nr.
RWZ 1997, 17

20.01.1997
Heft 1/1997
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.