Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Wechsel von Anlage- zu Umlaufvermögen erfolgt und welche bilanzsteuerrechtlichen Konsequenzen damit verbunden sind.
Ein Unternehmer erwirbt einen Computer zum Zweck des Verkaufs im Dezember X1. Im März X2 entnimmt er diesen Computer dem Lager und verwendet ihn fortan im Rahmen seines Unternehmens. Welche bilanzsteuerlichen Konsequenzen ergeben sich aus diesem Sachverhalt?
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