Die Amtshilferichtlinie habe im Dezember 2016 eine weitere Änderung betreffend den Zugang zu Informationen über die Geldwäschebekämpfung durch die Steuerbehörden erfahren. Vor dem Hintergrund der erheblichen Zunahme der Mobilität der
Steuerpflichtigen, der Anzahl der grenzüberschreitenden Transaktionen sowie die Internationalisierung der Finanzinstrumente werde die Gewährung von Amtshilfe immer wichtiger. Es sei daher nicht verwunderlich, dass bereits jährlich und sogar in kürzeren Abständen die Amtshilfe weiter ausgebaut und verbessert werde. Die Autorinnen beleuchten die Entwicklung der Amtshilferichtlinie und geben einen Überblick über die Änderungen.
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