Infolge eines Initiativantrags hat der NR beschlossen, die Gebührenpflicht für Verträge über die Miete von Wohnräumen abzuschaffen. Eine entsprechende Gebührenbefreiung für Sicherungsgeschäfte zu Mietverträgen für Wohnzwecke sei jedoch nicht explizit vorgesehen. Die Autoren untersuchen die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen im Bereich der Bestandvertragsgebühr auf die Gebührenpflicht derartiger Sicherungsgeschäfte.
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