Mit 1. 1. 2020 tritt in Österreich ein KV für unselbstständige Fahrradzusteller in Kraft. Dieser sieht ua einen Anspruch auf einen Basislohn von € 1.506,- brutto im Monat, eine 40-Stunden-Woche, eine Option auf eine 4-Tage-Woche, einen Rechtsanspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Kostenersätze bei der Verwendung von Privat-Fahrrädern und Privat-Handys vor ( Quelle: www.vida.at). Einen Überblicksartikel für die Personalverrechnung von Wilhelm Kurzböck lesen sie zeitnah zum Inkrafttreten in der Zeitschrift ARD.
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