In der Praxis komme es immer wieder vor, dass bei Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte bzw retour der Arbeitnehmer in einen Unfall verwickelt werde bzw das Fahrzeug einen Defekt erleide. Das BFG hat sich den Fall eines Totalschadens des Arbeitnehmerfahrzeugs auf dem Weg zur Arbeit aufgrund eines selbst verschuldeten Unfalls angesehen.
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