Der Beitrag behandelt die Frage der Wertaufhellung unter Bezugnahme auf die aktuelle AFRAC-Stellungnahme vom Juni 2011 zum Umgang mit wertaufhellenden Erkenntnissen vor und nach Aufstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen anhand von praktischen Anwendungsfällen.
Die aktuelle Stellungnahme des AFRAC vom Juni 2011 (siehe in diesem Heft RWZ 2011/68, 271) befasst sich eingehend mit der Fragestellung, bis zu welchem Zeitpunkt wertaufhellende Erkenntnisse in den Jahresabschluss einzubeziehen sind. Bei der Beurteilung der Frage, ob nach dem Abschlussstichtag gewonnene Erkenntnisse im Jahresabschluss zu berücksichtigen sind, wird danach unterschieden, ob diese Erkenntnisse bessere Einsicht über die Verhältnisse zum Abschlussstichtag liefern (sog wertaufhellende Erkenntnisse) oder ob es um Ereignisse geht, die die Verhältnisse zum Abschlussstichtag verändern (sog wertbegründende Tatsachen).
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