Rechtliche Anlässe, wie zB die Erstellung des Jahresabschlusses, die steuerliche Gewinnermittlung oder die Veränderung der Eigentumsverhältnisse eines Unternehmens, machen es notwendig, Vermögensgegenstände (und Schulden) zu bewerten. Die Bewertung erfolgt zu einem Zeitpunkt nach erfolgter Anschaffung oder Herstellung. Zum Bewertungszeitpunkt ist daher regelmäßig eine Wertänderung eingetreten.
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