Fälle aus der Praxis

Wertminderung von Forderungen nach IFRS: Was haben Unternehmen hierbei zu beachten?

WP / StB Mag. Bernhard Winter / StB Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. / StB Birgit Marchhart, M. A. / StB Mariola Furtak, MSc.

Einzelabschlüsse sind in Österreich unverändert nach den Bestimmungen des UGB aufzustellen. Nichtsdestotrotz haben die Bestimmungen der internationalen Rechnungslegung (IFRS) seit Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Das ist zum einen darauf zurückzuführen, dass alle österreichischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, seit 2005 ihre Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen müssen, und zum anderen, weil regelmäßig die interne Berichterstattung innerhalb des Konzern nach IFRS erfolgt (Stichwort: Reporting Package).

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Artikel-Nr.
RWP 2020/25

25.11.2020
Heft 6/2020
Autor/in
Bernhard Winter

Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.

Michael Kern

Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzern­rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.

Birgit Marchhart

Birgit Marchhart, M.A. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien mit den Beratungsschwerpunkten österreichische und internationale (Konzern-)Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.

Mariola Furtak

Frau Mariola Furtak, MSc. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.