Artikelrundschau Oktober 2017 - Teil 1 / Allgemeines - international, EU-Recht, Auslandsbeziehungen

Widerrufliche liechtensteinische Stiftungen und deren DBA-Berechtigung (Ludwig, SWI 10/2017, S. 518)

Bearbeiter: Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Errichtet eine in Ö ansässige Person eine Stiftung, die nach liechtensteinischem Recht steuerbefreit ist, und gibt es keine in Liechtenstein ansässigen Begünstigten dieser Stiftung, sei diese liechtensteinische Stiftung vom Anwendungsbereich des DBA Liechtenstein ausgeschlossen. Da der Widerruf eines der wesentlichsten Gestaltungsrechte ist, die sich ein Stifter vorbehalten kann, sei die Frage, ob eine mit einem Widerrufsrecht ausgestaltete Stiftung in Liechtenstein genauso wie eine steuerbefreite Stiftung vom Anwendungsbereich des DBA Liechtenstein ausgeschlossen ist, von entscheidender praktischer Bedeutung.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/884

13.12.2017
Heft 23/2017