Gesellschafts- und Steuerrecht

Wie beeinflussen elektronische Medien die Sitzungspraxis und Beschlussfassung des Aufsichtsrats?

Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss, LL.M. / Wiss. Mi. Mag. Christoph Klampfl, LL.M.

Die Verwendung elektronischer Medien ist aus unserem Berufs- und Alltagsleben nicht mehr wegzudenken. Naturgemäß werden sie auch von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern eingesetzt. Inwieweit können auf der Grundlage des geltenden Rechts vom Aufsichtsrat derartige Medien - E-Mails, Chatprogramme, Internet- und Videokonferenzen etc - genutzt werden, um Sitzungen abzuhalten und Beschlüsse zu fassen?

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Artikel-Nr.
RWZ 2011/11

23.02.2011
Heft 2/2011
Autor/in
Susanne Kalss

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Susanne Kalss, LL.M. (Florenz) ist Vorständin des Instituts für Unternehmensrecht an der WU Wien.