Verkauft ein Brezelverkäufer auf dem Münchner Oktoberfest in Festzelten "Wiesnbrezn" an die Gäste des personenverschiedenen Festzeltbetreibers, ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für Lebensmittel anzuwenden. Der deutsche Bundesfinanzhof hat kurz vor Beginn des Oktoberfests 2017 die Rechtsauffassung der bayerischen Finanzverwaltung zurückgewiesen, die im Verkauf der Brezeln durch den Brezelverkäufer einen restaurantähnlichen Umsatz gesehen hatte, der dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen sollte.
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