Rechnungswesen

Wirtschaftliches Eigentum und die Zurechnung von Forderungen beim Factoring

Univ.-Prof. Mag. Dr. Eva Eberhartinger, LLM / Dr. Stephanie Nathalie Novosel, MSc (WU)

Factoring-Verträge stellen für Unternehmen ein beliebtes Instrument zur Liquiditätsbeschaffung und Strukturbereinigung dar. Die Frage der Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums an der Forderung und damit einhergehend der Bilanzierung von Forderungsverkäufen nach UGB ist nicht endgültig geklärt. Aufbauend auf den unterschiedlichen Ansichten in der Literatur befasst sich dieser Beitrag mit der Frage der Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums von Forderungen bei Verbleib des Delkredererisikos beim Factorkunden. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass der Verbleib (nur) des Risikos beim Forderungsverkäufer nicht ausreicht, wirtschaftliches Eigentum an der Forderung zu begründen, sondern vielmehr eine mögliche Rückstellungsbildung zur Folge hat. Die veräußerte Forderung ist beim Forderungsverkäufer daher nicht mehr auszuweisen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2017/13

27.02.2017
Heft 2/2017
Autor/in
Eva Eberhartinger

Univ.-Prof. Mag. Dr. Eva Eberhartinger, LL.M. ist Leiterin der Abteilung für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Accounting and Auditing der WU Wien. Sie ist Mitglied des AFRAC und Autorin zahlreicher Fachpublikationen.

Stephanie Nathalie Novosel

Dr. Stephanie Nathalie Novosel, MSc ist Steuerberaterin und Prokuristin der BDO Austria GmbH. Darüber hinaus ist sie als Fachautorin und Fachvortragende tätig.