Die Unternehmenskrise von Mandanten stellt ein besonderes Potenzial für mögliche Haftungsfolgen des Wirtschaftstreuhänders dar, wenn er im Rahmen von Abschlusserstellung oder -prüfung an der Bewältigung, Verlängerung oder Verkürzung der Krise Anteil nimmt. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit möglichen Haftungsproblemen beim Tätigwerden im Umfeld des URG - den Schwerpunkt der Darstellung bilden zwei krisentypische Fallbeispiele im Umfeld der besonderen Vorschriften des URG für Kapitalgesellschaften.
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