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Wissenschaftspreise für Dissertation - keine Einkommensteuer

Bearbeiterin: Birgit Bleyer

Die Arbeit an einer Dissertation und deren Einreichung stellen für sich keine Teilnahme am Wirtschaftsleben dar; ein solcher Vorgang erfüllt daher keinen Einkunftstatbestand iSd § 2 Abs 3 EStG. Bei Auszeichnung einer Dissertation mit mehreren Wissenschaftspreisen kommt den Preisen somit nach Ansicht des VwGH kein Entgeltcharakter zu. Anders würde sich die Situation laut VwGH hingegen darstellen, wenn der Steuerpflichtige dritten Personen Rechte an seiner Dissertation einräumt, etwa das Recht auf Veröffentlichung oder anderweitige Verwertung seiner Doktorarbeit. In solchen Fällen kann auch ein als "Wissenschaftspreis" tituliertes Entgelt als Betriebseinnahme einer Betätigung iSd § 22 Z 1 lit a EStG zu erfassen sein. Das Gleiche gälte für den Fall, dass sich die Dissertation wirtschaftlich als Auftragsforschung darstellt, für die der Förderer oder eine dritte Person - in eine wissenschaftliche Auszeichnung gekleidet - Entgelt leistet. VwGH 16. 12. 2015, 2013/15/0150.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/56

18.02.2016
Heft 2/2016