Zuletzt wurden mit dem Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 (ASRÄG 2014, in Kraft getreten am 1. 1. 2015) die gesetzlichen Regelungen gegen Lohn- und Sozialdumping durch ein umfangreiches Maßnahmenpaket verschärft.
Mit dem kürzlich beschlossenen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) wird mit Wirkung ab 1. 1. 2017 ein formal eigenständiges Gesetz betreffend Lohn- und Sozialdumping in Kraft treten, das insbesondere auch für die Entsendung/Überlassung von ausländischen Dienstnehmern nach Österreich von großer Bedeutung ist.
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