Beim Pkw-Sachbezug gerät der Arbeitgeber sehr rasch zwischen 2 Fronten: Der Arbeitnehmer fordert den Ansatz des halben Sachbezuges und legt hiefür häufig ein fragwürdiges Fahrtenbuch vor. Die GPLA Prüfer anerkennen dann - idR zu Recht - dieses Fahrtenbuch nicht und der Arbeitgeber zahlt die Lohnabgaben nach.
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