Nur Kostenbeiträge, die der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber leistet, verringern den Pkw-Sachbezug. Bezahlt der Arbeitnehmer teilweise die Kosten selbst (zB er tankt bei Privatfahrten auf seine Rechnung), dann bleibt der Pkw-Sachbezug unverändert.
Alles, was Sie dazu wissen sollten (einschließlich Gestaltungstipps), erfahren Sie praxisgerecht im folgenden Kapitel G dieser Serie.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.