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Wohnbauförderungsbeitrag 2018

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Wie ein Rundruf der Austria Presse Agentur (APA) ergeben hat, werden die Bundesländer ihre neue Steuerautonomie bei der Wohnbauförderung (siehe BGBl I 2016/116 und BGBl I 2017/144) vorerst nicht nutzen, sondern den Wohnbauförderungsbeitrag für 2018 unverändert lassen. Dieser beträgt daher auch 2018 weiterhin 1 % der SV-Bemessungsgrundlage (je 0,5 % für Dienstnehmer und Dienstgeber).

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Artikel-Nr.
RdW 2017/596

22.12.2017
Heft 12/2017