Internationale Personalverrechnung

Wohnsitz und Tätigkeit in Österreich und dennoch gilt deutsches Kündigungsrecht?

Dr. Angelika Pallwein-Prettner / Mag. Horst Lukanec

Bei Arbeitsverträgen mit Auslandsbezug ist stets zu klären, welches Arbeitsrecht konkret anzuwenden ist. Die Vertragsparteien können das anwendbare Recht bei Arbeitsverträgen frei wählen (Art 3 Abs 1 Rom-I-Verordnung [VO (EG) 593/2008]) − gewisse Einschränkungen müssen hiebei beachtet werden.

Die Rechtswahl darf nicht dazu führen, dass dem Arbeitnehmer der Schutz zwingender, den Arbeitnehmer besserstellender Arbeitsrechtsbestimmungen des Tätigkeitsstaates entzogen wird.

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Artikel-Nr.
PVP 2015/35

26.05.2015
Heft 5/2015
Autor/in
Angelika Pallwein-Prettner

Dr. Angelika Pallwein-Prettner, LL.M. ist Rechtsanwältin und Partnerin im Arbeitsrechtsteam von Binder Grösswang Rechtsanwälte. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Vertretung von Arbeitgebern in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts und in arbeitsrechtlichen Gerichts- und Verwaltungsstrafverfahren. Des Weiteren ist sie auf Datenschutzrecht, insbesondere im Beschäftigungskontext, spezialisiert und vertritt in datenschutzrechtlichen Gerichts- und Verwaltungsverfahren

Horst Lukanec
Mag. Horst Lukanec ist Rechtsanwalt und Partner der renommierten Großkanzlei Binder Grösswang. Er ist ausgewiesener Experte im Arbeits- und Datenschutzrecht.