Hat die österreichische Finanz die Lizenz zum Steuerabzug?
Bei Zahlung von Lizenzgebühren an ausländische Konzerngesellschaften sind mitunter steuerliche Stolpersteine aus dem Weg zu räumen, um einer zukünftigen Betriebsprüfung zuversichtlich entgegenblicken zu können. Abseits von Fragen zB der fremdüblichen Entgeltgestaltung oder des Bestehens eines möglicherweise gänzlichen Abzugsverbots im Rahmen der körperschaftsteuerlichen Gewinnermittlung ist va festzustellen, ob von den geleisteten Lizenzgebühren eine Abzugsteuer einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen ist. Der folgende Artikel fasst die rechtlichen Grundlagen überblicksmäßig zusammen und stellt die steuerlichen Folgen anhand eines Praxisbeispiels dar.
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