Gesellschafts- und Steuerrecht

Zeitgerechte Eintragungen in Handelsbüchern

Ulrich Torggler

Nach § 190 Abs. 2 HGB gehört zu den Anforderungen an eine ordnungsmäßige Buchführung, dass die Eintragungen in den Handelsbüchern zeitgerecht, also zeitnah1)) vorgenommen werden. Die Zeitspanne, die (handelsrechtlich) zur Verfügung steht, wird im Schrifttum uneinheitlich beurteilt. Nicht gänzlich geklärt ist insbesondere die handelsrechtliche Bedeutung der steuerrechtlichen Parallelregelung ( § 131 Abs. 1 Z. 2 BAO).

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Artikel-Nr.
RWZ 2000/104

20.11.2000
Heft 11/2000
Autor/in
Ulrich Torggler

Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler lehrt am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien und ist Autor zahlreicher unternehmens- und gesellschaftsrechtlicher Publikationen sowie Mitherausgeber der RdW.