Die Bestimmungen der Fair-Value-Richtlinien sind wesentlich allgemeiner formuliert als jene der IAS. Eine IAS-konforme Interpretation erscheint jedoch möglich.
Unternehmen
Art. 42a JaR, welcher den Umfang der Bewertung zum Zeitwert festlegt, untersagt in Abs. 4 lit. c die Bewertung von Anteilen an Tochtergesellschaften, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert.
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