Rechnungswesen

Zeitwertbilanzierung von Finanzinstrumenten nach der Richtlinie 2001/65/EG (Fair-Value-Richtlinie) - Geltungsbereich und betroffene Finanzinstrumente

Nikolai Haring / Beate Schweighofer

Die in der Fair-Value-Richtlinievorgesehene Zeitwertbilanzierung von Finanzinstrumenten hat das europäische Bilanzrecht tiefgreifend verändert. Ziel der Richtlinie ist die Verbesserung der Informationslage der Bilanzadressaten.

Die Europäische Kommission hat 1995 beschlossen, keine weiteren neuen Rechnungslegungsvorschriften zu erlassen, sondern die bestehenden Rechnungslegungsrichtlinien an die IAS anzupassen.2)) Die Kommission hat sich somit explizit für die Anwendung der IAS und gegen die Anwendung der US-GAAP durch die europäischen Unternehmen entschieden, was insbesondere in der Verordnungder Kommission, derzufolge alle börsenotierten EU-Unternehmen ihre konsolidierten Abschlüsse ab 2005 nach IAS aufstellen müssen, offensichtlich wird.3)) Allerdings wird in dieser Verordnung auch festgehalten, dass die Verpflichtung zur Anwendung der (über den endorsement mechanism anerkannten) IAS den für Publikumsgesellschaften geltenden Rechtsrahmen insofern ergänzt, als europäische Unternehmen bei Anwendung der IAS auch die in Art. 2 Abs. 3 der 4. und Art. 16 Abs. 3 der 7. EU-Richtlinie festgehaltene Generalklausel (true and fair view) zu beachten haben.4))

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Artikel-Nr.
RWZ 2002/75

20.09.2002
Heft 9/2002
Autor/in
Nikolai Haring

Dr. Nikolai Haring ist Manager im Bereich Accounting & Reporting Advisory Services bei Deloitte Österreich, wo er va internationale Konzerne auf dem Gebiet der IFRS berät. Weitere berufliche Stationen waren der Hochschulbereich und Leitungspositionen im Controlling. Daneben ist er als Vortragender tätig sowie Autor zahlreicher Fachpublikationen auf dem Gebiet des Controllings, Finanz- und Rechnungswesens sowie der Nachhaltigkeitsberichterstattung.