Am 24. 2. 2023 wurde das HinweisgeberInnenschutzgesetz ("HSchG") kundgemacht.1 Es setzte die 2019 erlassene RL (EU) 2019/1937 zur Verstärkung des Schutzes von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, (sog "EU-Whistleblower-Richtlinie")2 um, wenn auch zwei Jahre später, als von der RL gefordert. Wir fassen die wichtigsten Aspekte für Unternehmen, aber auch Kritikpunkte im folgenden Beitrag zusammen.
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