Artikelrundschau August 2016 - Teil 2 / Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, Vereine

Zinsschranke - aufgeschoben ist nicht aufgehoben (Zöchling/Brugger, SWK 23-24/2016, S. 1052)

Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Die "Anti-BEPS-RL" verpflichte Ö ua, eine "Zinsschranke" umzusetzen und den Zinsabzug im Körperschaftsteuerrecht neu zu regeln. Für die Einführung der Zinsschranke dürfte Ö allerdings noch Zeit haben. Potenziell betroffene Unternehmen sollten die Auswirkungen der absehbaren Neuregelung jedoch schon jetzt mitbedenken und überlegen, wie die Gesellschafts- und Kapitalstruktur in den nächsten Jahren geändert werden muss, um bestmöglich auf diese neuen Regeln vorbereitet zu sein.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/789

20.10.2016
Heft 20/2016