Gesellschafts- und Steuerrecht

Zinsschranke gemäß § 12a KStG

Mag. Pavel Knesl

Ab 1. 1. 2021 sind die Zinsschrankenregelungen des neuen, mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz eingeführten § 12a KStG in Kraft getreten, die eine wesentliche Änderung hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen bringen. Die generelle Regel der Zinsschranke schränkt den Abzug von Zinsen auf 30 % des steuerlichen EBITDA ein. Die Zinsschrankenregelungen enthalten jedoch auch einige Escape-Klauseln, die einen uneingeschränkten Zinsabzug ermöglichen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2021/4

29.01.2021
Heft 1/2021
Autor/in
Pavel Knesl

Mag. Pavel Knesl ist Mitarbeiter in der Abteilung Einkommen- und Körperschaftsteuer in der Sektion IV des Bundesministeriums für Finanzen sowie Fachautor und Vortragender. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der WU Wien.