Gesellschafts- & Steuerrecht / Judikatur Gesellschaftsrecht

Zu den Grenzen von Mehrheitsentscheidungen bei der Personengesellschaft

Thomas Wenger

Bei der Personengesellschaft sind Mehrheitsbeschlüsse, auch über Änderungen des Gesellschaftsvertrags, zulässig, solange sie nicht in bestimmte mitgliedschaftsrechtliche „Kernbereiche“ eingreifen oder sonst inhaltlich verpönt (sittenwidrig odgl) sind. Maßstab der Prüfung ist vor allem der Minderheitenschutz. Eine allgemeine Mehrheitsklausel im Gesellschaftsvertrag deckt bei einer üblichen GmbH & Co KG auch den Beschluss über die Auflösung der Gesellschaft.

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Artikel-Nr.
RWZ 2006/78

26.09.2006
Heft 9/2006
Autor/in
Thomas Wenger

Mag. (rer.soc.oec.) Dr. (iur.) Thomas Wenger ist Rechtsanwalt und seit 1994 Partner bei Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Umgründungen und Mergers & Acquisitions. Er ist seit 1999 Mitherausgeber der Zeitschrift RWZ Recht, Rechnungswesen und Autor zahlreicher Publikationen, vor allem auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts.