Die Zuführung zur Pensionsrückstellung erfolgt sowohl nach dem Teilwertverfahren wie auch nach dem Gegenwartswertverfahren progressiv. Ausgehend von einem vom Bilanzierungszeitpunkt bis zum Pensionseintritt eines (noch) aktiven Mitarbeiters gleichbleibenden Pensionsanspruch (keine Berücksichtigung von Biennien, anderen Bezugserhöhungen, mit Zeitablauf erhöhtem Pensionsanspruch, o. ä.) wird der versicherungsmathematisch ermittelte Barwert des Pensionsanspruches zwar grundsätzlich in gleich hohen Raten auf die verbleibende Aktivzeit verteilt, durch die finanzmathematische Berechnung erhöht sich aber die jährliche Zuführung zur Pensionsrückstellung. Dies sei an folgendem Beispiel, welches von St. Bogner1) zur Darlegung von Inflationswirkungen erarbeitet wurde, illustriert: Im Zeitpunkt t1 gewährt das Unternehmen seinem Mitarbeiter eine Pensionszusage, wonach ab dem Zeitpunkt t5 (Pensionseintritt) eine Pension i. H. v. 100 jährlich bis zum Ende des Betrachtungszeitraumes (t7) gewährt wird. Versicherungsmathematische Wahrscheinlichkeiten werden vernachlässigt, der Rechnungszinssatz beträgt 6 % (siehe Tabelle).
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