Teilbereichsprüfer würden vom Konzernabschlussprüfer zunehmend aufgefordert, Arbeitspapiere oder gar die gesamte Prüfungsdokumentation zu übermitteln oder vollen Zugang zum Prüfungsakt zu gewähren. Sie sehen sich dabei mit einer unübersichtlichen Gemengelage von Rechtsvorschriften konfrontiert. Neben den ö Gesetzen gelte es, deren unionsrechtlichen Hintergrund zu verstehen. Der Beitrag will die rechtlichen Grundlagen klären.
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