Revision und Kontrolle

Zugriff des Konzernabschlussprüfers und der Aufsichtsbehörde auf die Prüfungsdokumentation von Teilbereichsprüfern

Dipl.-Ing. Michael Vertneg

Teilbereichsprüfer werden vom Konzernabschlussprüfer zunehmend aufgefordert, Arbeitspapiere oder gar die gesamte Prüfungsdokumentation zu übermitteln oder vollen Zugang zum Prüfungsakt zu gewähren. Sie sehen sich dabei mit einer unübersichtlichen Gemengelage von Rechtsvorschriften konfrontiert. Neben den österreichischen Gesetzen gilt es, deren unionsrechtlichen Hintergrund zu verstehen. Dieser Beitrag versucht, die rechtlichen Grundlagen zu klären und ein wenig Klarheit zu verschaffen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2017/76

28.11.2017
Heft 11/2017
Autor/in
Michael Vertneg

DI Michael Vertneg ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Er war Partner bei Deloitte Österreich und zuletzt als National Professional Practice Director ua für das interne Qualitätssicherungssystem verantwortlich sowie Fachinstanz für alle Fragen zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Mitglied des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision und ehemaliges Mitglied der Qualitätsprüfungskommission (QPK).
Etliche Publikationen, zB zum Bankaufsichtsrecht und zu Themen der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung.