Gesellschafts- und Steuerrecht / - Frage und Antwort

Zulässigkeit einer pauschalen Einzelwertberichtigung

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der VwGH hat im Erkenntnis vom 27.08.1998, 96/13/0165, die „pauschale Form der Einzelwertberichtigung“ als Widerspruch in sich bezeichnet, zugleich aber u.E. deren Zulässigkeit anerkannt. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Voraussetzungen für die Bildung einer derartigen Wertberichtigung.

Eine Bank besitzt zum Bilanzstichtag Forderungen gegen Kreditnehmer in Höhe von netto 1.000. In diesem Forderungsbetrag sind sämtliche Einzelwertberichtigungen bereits enthalten. Zusätzlich möchte die Bank für die ausgewiesenen Kredite eine Wertberichtigung von 1 % vornehmen, da die Einbringlichkeit der Kredite aus ihrer Sicht in dieser Höhe gefährdet erscheint. Fraglich ist die handels- und steuerrechtliche Zulässigkeit dieser Wertberichtigung.

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Artikel-Nr.
RWZ 1999, 132

20.05.1999
Heft 5/1999
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.