Eine kritische Analyse zu deren Umsetzung und den Empfehlungen des EU-Reports von Jacques de Larosière 2009
Ausgelöst durch den Zusammenbruch der Investmentbank Lehman Brothers im September 2008 hat die EU zur Sicherung der Stabilität des Finanzsystems Dringlichkeitsmaßnahmen ergriffen, die auch Handlungen zur Schaffung eines effizienten einheitlichen Europäischen Finanzaufsichtssystems umfassen. Basierend auf den im Februar 2009 veröffentlichten Empfehlungen des Jacques de Larosière Berichtes, der der Europäischen Kommission seit dieser Zeit als Ausgangspunkt für eine Reihe von gemeinschaftsrechtlichen Reformmaßnahmen dient, ist die Errichtung eines Europäischen Finanzmarktaufsichtssystems mit einem Europäischen Rat für Systemrisiken bis Ende des Jahres 2010 vorgesehen. Ob dieses Konzept in der Praxis handhabbar bzw umsetzbar ist, und ob die Notwendigkeit deren Errichtung nach derzeitigem Stand überhaupt besteht, sind beides Fragen, die der vorliegende Beitrag analysiert.
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