Unternehmensberichterstattung

Zum Konzept der EU-Taxonomie: Erfahrungen und Standpunkte aus Interviews mit vier Stakeholdergruppen

Karina Bauernhofer, MSc LL.M. (WU) / Univ.-Prof. Dr. Katrin Hummel

Die EU-Taxonomie-Verordnung (im Folgenden als "EU-Taxonomie" bezeichnet) stellt ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten dar. Als Transparenzinstrument verpflichtet sie zudem Unternehmen zur Offenlegung bestimmter Kennzahlen. Das übergeordnete Ziel der EU-Taxonomie besteht darin, Kapitalströme in Richtung nachhaltiger Tätigkeiten zu lenken. Obwohl die Umsetzungsphase bereits begonnen hat, fehlt es an systematischen Erkenntnissen, die über eine Analyse der von den Unternehmen zu berichtenden Kennzahlen hinausgehen. Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden Erfahrungen und Standpunkte zu Konzeption und Implementierung der EU-Taxonomie vorgestellt, welche wir aus Interviews mit Vertreter:innen von vier Stakeholdergruppen gewonnen haben. Dazu zählen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die in den Anwendungsbereich der EU-Taxonomie fallen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie Nichtregierungsorganisationen (NGOs).

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Artikel-Nr.
RWZ 2023/44

28.08.2023
Heft 7-8/2023
Autor/in
Karina Bauernhofer

Karina Bauernhofer, MSc LL.M., ist als Universitätsassistentin prae doc am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen in der Abteilung für Accounting & Reporting der Wirtschaftsuniversität Wien tätig. In ihrer Forschung beschäftigt sie sich insbesondere mit Vorschriften auf nationaler sowie auf EU-Ebene, die Unternehmen zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichten.

Katrin Hummel

Univ.-Prof. Dr. Katrin Hummel ist Leiterin der Abteilung für Accounting & Reporting und Professorin am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien. In ihrer Forschung untersucht sie Fragestellungen im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung.