Die EU-Taxonomie-Verordnung (im Folgenden als "EU-Taxonomie" bezeichnet) stellt ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten dar. Als Transparenzinstrument verpflichtet sie zudem Unternehmen zur Offenlegung bestimmter Kennzahlen. Das übergeordnete Ziel der EU-Taxonomie besteht darin, Kapitalströme in Richtung nachhaltiger Tätigkeiten zu lenken. Obwohl die Umsetzungsphase bereits begonnen hat, fehlt es an systematischen Erkenntnissen, die über eine Analyse der von den Unternehmen zu berichtenden Kennzahlen hinausgehen. Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden Erfahrungen und Standpunkte zu Konzeption und Implementierung der EU-Taxonomie vorgestellt, welche wir aus Interviews mit Vertreter:innen von vier Stakeholdergruppen gewonnen haben. Dazu zählen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die in den Anwendungsbereich der EU-Taxonomie fallen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie Nichtregierungsorganisationen (NGOs).
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