Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Zur Abschreibung des derivativen Firmenwerts

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag geht der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen ein aktivierter Firmenwert abzuschreiben ist.

Die X-GmbH hat 2005 einen Betrieb erworben und dabei einen Firmenwert iHv 10 Mio abgegolten, der unternehmens- wie steuerrechtlich über 15 Jahre abgeschrieben wird.

Im Jahr 2008 erleidet dieser Betrieb massive Absatzeinbußen aufgrund Einbruchs des Kernmarktes, die auch zukünftig voraussichtlich anhalten werden. Fraglich ist, ob der derivativ erworbene Firmenwert außerplanmäßig abgeschrieben werden kann.

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Artikel-Nr.
RWZ 2009/2

27.01.2009
Heft 1/2009
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.