Gesellschafts- und Steuerrecht

Zur Bilanzierung des Dividendenanspruches

o.Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny

Der VwGH hat vor Kurzem zur Frage der phasengleichen Dividendenvereinnahmung beim Mutterunternehmen Stellung genommen und deren Voraussetzungen klargestellt. Dieser Beitrag befasst sich mit dieser Entscheidung aus handelsrechtlicher Sicht und zeigt Anforderungen an die Sachverhaltsgestaltung im Konzern auf.

Das Erkenntnis des VwGH vom 13. 9. 2006, Zl 0129/13/2002 hat mit dem Abschnitt, der sich mit der Frage der phasengleichen Dividendenvereinnahmung beim Mutterunternehmen befasst, in der Praxis Überraschung ausgelöst und wohl auch zur Frage geführt, ob eine bisher weit geübte Praxis weiterhin zulässig ist. Dies soll aus der Sicht des Handelsrechtes kurz behandelt werden. Zur Entscheidung selbst kann nur auf die alte Weisheit verwiesen werden, „bad cases make bad law“. Aus augenscheinlich steuertaktischen Gründen hatte nämlich eine Holdinggesellschaft im Wege einer im Juni 1995 beantragten Bilanzberichtigung vorgebracht, dass in Wahrheit die Gewinnausschüttungen aus zwei Tochtergesellschaften, an denen sie zu 80 % bzw zu 55 % beteiligt war, richtigerweise bereits phasengleich im Abschluss der Mutter zum 31. Dezember 1987 zu erfassen gewesen wären. Diese Maßnahme war offenbar von den Ergebnissen einer Betriebsprüfung bestimmt. Der VwGH hatte letztlich die Frage zu beantworten, ob die ursprünglich nicht gewählte phasengleiche Dividendenvereinnahmung in Bezug auf die Abschlüsse der beiden Töchter rechtswidrig war, da nur dann die Voraussetzungen für eine Bilanzberichtigung überhaupt gegeben waren. Die Beschwerdeführerin hatte in diesem Zusammenhang vorgebracht, dass die Jahresabschlüsse der beiden Töchter im Mai 1988 festgestellt und die Bilanz zur Beschwerdeführerin selbst zum 31. Dezember 1987 im August 1988 genehmigt worden seien. Der Gewinnanspruch der Muttergesellschaft (Beschwerdeführerin) sei im Zeitpunkt der Aktivierung gesichert erschienen. Auch seien sämtliche Gewinne der Vorjahre stets ausgeschüttet worden. Optisch ungünstig kam freilich noch hinzu, dass offenbar die Beteiligungsgesellschaften im Jahr der Gewinnverteilungsbeschlüsse (1988) veräußert worden sind.

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Artikel-Nr.
RWZ 2007/56

30.07.2007
Heft 7/2007
Autor/in
Christian Nowotny

em. o. Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny ist Professor am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien; Mitglied des Fachsenats für Handelsrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Mitglied des Prüfungsausschusses der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.