Thema

Zur Frage der Zulässigkeit einer (abweichenden) Stichtagsvereinbarung für die Schluss- und Zwischenabrechnung nach dem WGG

Dr. Katja Kornfehl-Nikolai / Mag. Heide Wilfinger

Zur Zulässigkeit der Vereinbarung eines vom gesetzlichen Stichtag nach §§ 19b und 19c WGG abweichenden Stichtages: Im Ergebnis handelt es sich wohl um relativ zwingendes Recht gem § 21 Abs 1 Z 1 WGG. Ein abweichender Stichtag kann demnach jeweils nur dann wirksam vereinbart werden, wenn diese Vereinbarung nicht zuungunsten des Erwerbers bzw der verbleibenden Mieter wirkt.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ImmoZak 2025/29

24.06.2025
Heft 3/2025
Autor/in
Katja Kornfehl-Nikolai

Dr. Katja Kornfehl-Nikolai ist Substitutin des öffentlichen Notars Mag. Reinhard Wittmann in Wien. Sie publiziert regelmäßig im Zivil- und Gesellschaftsrecht.

Heide Wilfinger

Mag. Heide Wilfinger ist Leiterin der Rechtsabteilung einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft im südlichen Niederösterreich.