Die geltungserhaltende Reduktion ist ein bewährtes Mittel, um Lücken in teilnichtigen Vertragswerken zu schließen. Lediglich im Bereich des Konsumentenschutzrechts wird sie oftmals als unzulässig angesehen. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, dass diese Ungleichbehandlung weder im Lichte des nationalen noch aufgrund des europäischen Rechts zu rechtfertigen ist.
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