Der Beitrag behandelt den scheinbaren Widerspruch zwischen § 246 Abs 1 und Abs 2 UGB.
Wirtschaftsuniversität Wien
Erfüllt eine Muttergesellschaft bestimmte größenabhängige sowie zeitliche Kriterien, so sieht § 246 UGB eine Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und -lageberichtes vor. Das Mutterunternehmen A unterschreitet sowohl zum Abschlussstichtag am 31. 12. 2009 als auch am 31. 12. 2010 die in § 246 Abs 1 Z 1 UGB genannten Größenkriterien (nach der Bruttomethode):
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