Rechnungswesen

Zur größenabhängigen Befreiung bzw Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses

MMag. Birgit Baumgartner, M.A.

Der Beitrag behandelt den scheinbaren Widerspruch zwischen § 246 Abs 1 und Abs 2 UGB.

Wirtschaftsuniversität Wien

Erfüllt eine Muttergesellschaft bestimmte größenabhängige sowie zeitliche Kriterien, so sieht § 246 UGB eine Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und -lageberichtes vor. Das Mutterunternehmen A unterschreitet sowohl zum Abschlussstichtag am 31. 12. 2009 als auch am 31. 12. 2010 die in § 246 Abs 1 Z 1 UGB genannten Größenkriterien (nach der Bruttomethode):

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Artikel-Nr.
RWZ 2013/50

25.05.2013
Heft 6/2013
Autor/in
Birgit Baumgartner

Dr. Birgit Baumgartner, MA ist seit 2016 bei Kapsch TrafficCom AG: Expertin IFRS und Group Accounting International, zuvor bei Wittur Austria GmbH: Head of Accounting & ERP Implementierung, von 2010 bis 2014 bei KPMG: Prüfung von Industrieunternehmen sowie Beratung im Department of Professional Practice (interne Abteilung für Spezialfragen der nationalen und internationalen Rechnungslegung), seit 2010 Abteilung für Unternehmensrechnung & Revision WU: wissenschaftliche Assistentin, Fachvortragende und Fachbuchautorin.