Eine Strukturierung vor dem Hintergrund divergierender Sichtweisen
Privatstiftungen werden in der Literatur zur österreichischen Konzernrechnungslegung häufig als Paradebeispiel für Zweckgesellschaften angeführt. Dies wird mit der "Inkompatibilität" ihrer gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen mit der Systematik der Bestimmungen zur Konsolidierung des UGB begründet. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass genau zu diesem grundlegenden Punkt die Meinungen zwiegespalten sind und eine differenziertere Betrachtung geboten ist.
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