Der Nationalrat hat am 13. 7. 2006 einstimmig ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das E-Geldgesetz, das Sparkassengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Börsegesetz 1989, das Pensionskassengesetz und das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz geändert werden, beschlossen.
In den Bestimmungen zur Novelle des Bankwesengesetzes (BWG) wurde die schriftliche Berichterstattung des Bankprüfers an die Finanzmarktaufsicht (FMA) und österreichische Nationalbank in § 63 Abs 3 BWG neu gefasst. Durch diese legistische Maßnahme wurde der Umfang der Redepflicht nach § 273 Abs 2 HGB (UGB) klargestellt.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.