Revision & Kontrolle

Zur Neufassung der Anzeigepflicht nach § 63 Abs 3 BWG und Klarstellung des Umfanges der Redepflicht nach § 273 Abs 2 HGB (UGB)

Mag. Regina Reiter, WP und StB, CPA

Der Nationalrat hat am 13. 7. 2006 einstimmig ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das E-Geldgesetz, das Sparkassengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Börsegesetz 1989, das Pensionskassengesetz und das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz geändert werden, beschlossen.

In den Bestimmungen zur Novelle des Bankwesengesetzes (BWG) wurde die schriftliche Berichterstattung des Bankprüfers an die Finanzmarktaufsicht (FMA) und österreichische Nationalbank in § 63 Abs 3 BWG neu gefasst. Durch diese legistische Maßnahme wurde der Umfang der Redepflicht nach § 273 Abs 2 HGB (UGB) klargestellt.

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Artikel-Nr.
RWZ 2006/74

26.07.2006
Heft 7-8/2006
Autor/in
Regina Reiter

Mag. Regina Reiter ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, CPA, sowie Mitglied des Vorstands mehrerer Privatstiftungen.