Der EuGH hatte sich in der Rs VALE 1) wieder mit der Mobilität von Gesellschaften iZm der Niederlassungsfreiheit zu befassen. Diese Entscheidung ist der "Höhepunkt einer ganzen Kette von grundlegenden Entscheidungen des Gerichtshofs zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften".2) Sie reiht sich zu den EuGH-Urteilen Daily Mail,3) Segers,4) Centros,5) Überseering,6) Inspire Art,7) SEVIC 8) und Cartesio,9) wobei es sich in der aktuellen Entscheidung wieder um einen Zuzugsfall handelt. Konkret geht es in der Rs VALE um die grenzüberschreitende Umwandlung einer Gesellschaft. Mit dieser Entscheidung hat der EuGH an sein obiter dictum in der Rs Cartesio angeschlossen und dahin gehend Klarheit gebracht. Darüber hinaus wendet sich der EuGH in VALE von seiner Rechtsprechung in Centros, Überseering und Inspire Art ab und stellt den Begriff der Niederlassungsfreiheit klar. Ungeachtet dieser Entscheidungen besteht weiterhin Bedarf an einer Sitzverlegungsrichtlinie.
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