Bei der Einführung der externen Rotation durch das Finanzmarktaufsichtsgesetz stützte sich der Gesetzgeber auf die Begründung, dass sie eine „international bewährte Maßnahme“ darstellt.
Wie die vorliegenden Untersuchungen zeigen, ist dieser Feststellung entgegenzutreten und einer internen Rotation der Vorzug zu geben.
Mit dem Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG)1) wurden in Österreich für alle gesetzlich verpflichtend vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen mit Ausnahme der Abschlussprüfung von Privatstiftungen Rotationsbestimmungen eingeführt, die in der Fachsprache „externe Rotation“ genannt werden.
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