Rechnungswesen

Zur Teilnichtigkeit eines Ausschüttungsbeschlusses wegen Verstoßes gegen § 235 UGB

RA Mag. Florian Thelen

§ 235 UGB sieht zum Schutz der Gläubiger einer Kapitalgesellschaft ein Verbot der Ausschüttung im Zusammenhang mit Umgründungen bzw aus latenten Steuern vor. Erfolgt entgegen diesem Verbot bei einer GmbH dennoch eine Ausschüttung gesperrter Beträge, so stellt sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit des der Ausschüttung zugrunde liegenden Gewinnausschüttungsbeschlusses, also insb die Frage, ob dieser Beschluss gesamt- oder (bloß) teilnichtig ist. Erfasst die Mangelhaftigkeit des Beschlusses den gesamten Beschluss (Totalnichtigkeit), so wäre die gesamte Ausschüttung des Gewinns rechtswidrig erfolgt.

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Artikel-Nr.
RWZ 2019/77

29.11.2019
Heft 11/2019
Autor/in
Florian Thelen

Mag. Florian Thelen ist Rechtsanwalt bei der ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH und beschäftigt sich vor allem mit Fragen des Gesellschaftsrechtes, des Unternehmenskaufes sowie des Kartellrechts und des öffentlichen Wirtschaftsrechtes und ist in diesen Fachgebieten auch als Vortragender ua als Lektor für Gesellschafts- und Insolvenzrecht an der FH Campus02 tätig.