Rechnungswesen

Zur Überwachung der Einhaltung der Veröffentlichung des Jahres- und KonzernabschlussesEntsprechen die nationalen Normen den Anforderungen der PublizitätsRL?

Roman Rohatschek

Bei der Durchsicht der im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlichten Jahresabschlüsse fällt auf, dass einerseits trotz Pflicht zur Bekanntmachung des gesamten Jahresabschlusses von manchen Unternehmen nur Teile hiervon abgedruckt werden. Andererseits werden im Rahmen der freiwilligen Veröffentlichung Teile des Jahresabschlusses veröffentlicht, ohne dies entsprechend zu vermerken. Dies gibt Anlass für eine genauere Betrachtung der Veröffentlichungsvorschriften des HGB sowie der vom Gesetzgeber vorgesehenen Kontrollmaßnahmen für deren Einhaltung. Dabei wird auch auf die Bestimmungen der PublizitätsRL eingegangen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2000/65

20.07.2000
Heft 7/2000
Autor/in
Roman Rohatschek

Univ.-Prof. Dr. Roman Rohatschek ist Vorstand des Instituts für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung der JKU Linz sowie stellvertretender Leiter der OePR (Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung), Wien.