Rechnungswesen

Zur Unwesentlichkeit einer unterlassenen Zuordnung von Posten der Vorjahreszahlen gemäß § 906 Abs 36 UGB

Dr. Robert Reiter, WP und StB, CPA

Der Artikel behandelt die Frage, ob eine Anpassung der Vorjahreszahlen des Jahresabschlusses gem § 906 Abs 36 UGB aus dem Titel der Unwesentlichkeit entfallen kann. Es kann von der Erwartung ausgegangen werden, dass der Nutzer in seiner Entscheidung durch die gem § 906 Abs 36 UGB vorgegebene eingeschränkte Anpassung von Vorjahreszahlen nicht beeinflusst wird.

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Artikel-Nr.
RWZ 2016/82

24.11.2016
Heft 11/2016
Autor/in
Robert Reiter

Dr. Robert Reiter ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, CPA (US), Mitglied im Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie Mitglied im AFRAC.