Rechnungswesen / Rechnungswesen_Lexikon

Zur Veräußerung gehaltenes langfristiges Vermögen und aufgegebene Geschäftsbereiche in der internationalen Rechnungslegung

Romuald Bertl / Christoph Fröhlich

Zur Veräußerung gehaltenes langfristiges Vermögen und aufgegebene Geschäftsbereiche in der internationalen Rechnungslegung werden in IFRS 5 geregelt. Zur Veräußerung gehaltenes Vermögen ist jedenfalls gesondert in der Bilanz auszuweisen, je nach Art des Vermögensgegenstandes bestehen auch besondere Bewertungsvorschriften. Liegt darüber hinaus auch noch ein aufgegebener Geschäftsbereich vor, kommt es außerdem zu einem gesonderten Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung.

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Artikel-Nr.
RWZ 2008/37

22.04.2008
Heft 4/2008
Autor/in
Christoph Fröhlich

FH.-Doz. MMag. Dr. Christoph Fröhlich, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, CPA, war langjähriger Assistent am Institut für Unternehmensrechnung und Revision und über 13 Jahre mit Schwerpunkt Konzernrechnungslegung und Internationale Rechnungslegung in einer internationalen Prüfungsgesellschaft beschäftigt. Zurzeit ist er Mitglied der Prüfstelle bei der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung. Seit vielen Jahren hält er Lehrveranstaltungen zu den Themen Konsolidierung, Konzernrechnungslegung nach IFRS und Konzernabschluss. Sein Buch „Praxis der Konzernrechnungslegung“ zählt zu den Standardwerken auf diesem Gebiet.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.