Artikelrundschau Juni 2017 / Einkommensteuer (allgemein)

Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Renner, SWK 16/2017, S. 762)

Bearbeiter: Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Einkünfte werden jener Person zugerechnet, welche die Einkunfteerzielung nach eigenem Dafürhalten gestaltet und die anfallenden Aufwendungen trägt. Dieser Grundsatz sei häufig auch bei Fruchtgenussbestellungen von Relevanz. Ein bloßes Aufrechterhalten eines bestehenden Mietvertrags stelle aber keine Eigeninitiative und damit kein Unternehmerrisiko des Fruchtgenussberechtigten dar.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/622

24.08.2017
Heft 15-16/2017