Dieser Beitrag wird zu einem Zeitpunkt verfasst, in dem sich Art IV der UmgrStR in Überarbeitung befindet, in dem Gruppenpraxen bei Ärzten boomen und auf diesem Gebiet im Generellen, bei Freiberuflern im Besonderen unglaublicher Beratungsbedarf besteht, in dem Aussagen des Wartungserlasses zu Einbringungen gem Art III vorhanden sind und auf parallele Anwendbarkeit bei Zusammenschlüssen hinterfragt werden - schlicht ein Zeitpunkt, in dem Überlegungen zu Veränderungen von und bei Mitunternehmerschaften hoch aktuell sind.
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